Begriffe der privaten Krankenversicherung
in der Kurzerklärung:
Pflicht zur Krankenversicherung
Die Pflicht zur Krankenversicherung ist in Deutschland inzwischen für alle Personen gegeben, die in
Deutschland ihren Wohnsitz haben. Für die Personen, die der gesetzlichen Kasse zuzurechnen sind,
gilt diese ab 1.4.2007. Für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, gilt dort
die Pflicht zur Krankenversicherung seit 1.1.2009. Sie ist nicht zu verwechseln mit der
Krankenversicherungspflicht (damit ist gemeint, daß man verpflichtet ist, in einer gesetzlichen
Krankenversicherung zu sein).
Versicherungspflichtgrenze
Korrekt heißt es eigentlich Jahresarbeitsentgeltsgrenze, durch Gewohnheit sagt man aber oft weiterhin
Versicherungspflichtgrenze, oder kurz Pflichtgrenze, dazu. Die Grenze entscheidet vom Betrag des
Bruttoeinkommens her, welche Angestellte und Arbeiter in die private Krankenversicherung gehen
können. Seit Frühjahr 2008 reicht es allerdings nicht mehr, für 1 Jahr über der Pflichtgrenze zu liegen.
Es müssen schon 3 Jahre hintereinander sein. Nur die regelmäßigen Einkünfte zählen für das
Überschreiten der Pflichtgrenze.
Hausarztprinzip:
Immer häufiger werden Tarife mit dem Hausarztprinzip an geboten, auch Primärarztprinzip genannt.
Dies sind günstige Tarife, wo der Versicherer jedoch will, daß man als Erstes zum Hausarzt geht,
ehe man zu Fachärzten geht. Hält man das nicht ein, gibt es Kürzung um 20 oder 25 % von der
entsprechenden Rechnung. Dies gilt oft auch für die Verordnungen, wie Medikamente, Massagen,
Krankengymnastik etc.- Mitunter ist es auch nötig, den Hausarzt namentlich zu benennen - man
kann bei diesen Versicherern auch den Hausarzt also nicht ohne Weiteres wechseln.
Offener Hilfsmittelkatalog:
Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar
beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch
würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt
werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß
"technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann
auch schlechter kalkulierbar sind.
Fehlende Zähne versichern:
Wenn einem Kunden bei Antragstellung in der PKV Zähne fehlen, würde man diese bzw. deren
späteren Ersatz in der Regel mitversichern wollen. Das ist in gewissen Grenzen auch möglich.
Sollte dafür jedoch bereits eine Behandlung geplant sein, ist das nicht mehr möglich. Oft kann
man 1 fehlenden Zahn sogar ohne Zuschlag mitversichern. Ab da kostet es meistens Geld.
Dann bewegt es sich um die 10,- Euro pro Zahn herum. Ab 3 oder 4 Zähne wird es dann
schwierig, bzw. gibt es dafür kaum noch Versicherer. Notfalls muß man dann mit einem
Leistungsausschluß arbeiten, ehe man gar keinen Krankenversicherer findet.
Fehlende Zähne ausschließen:
Mitunter gibt es Kunden, die eine PKV wollen, aber so ungern zum Zahnarzt gehen, daß sie
lieber mit Lücken herumlaufen. Wenn es bereits Lücken gibt, macht das bei der Risikoprüfung
bzw. der Aufnahme Schwierigkeiten. Wenn es einem wirklich lieber ist, den Zahnersatz hierfür
auszuschließen, weil man den Zahnersatz gar nicht vorhat, oder das dann lieber irgendwann
günstig in Ungarn, Tschechien, Polen etc. machen läßt, kann man das bei einigen Versicherern
tun. Bei mehr als 3 oder 4 Zähnen gibt es allerdings kaum noch Versicherer, obwohl es auch
einen gibt, wo dies bis 10 fehlende Zähne möglich ist.
PKV für Seefahrer
Wer nicht unter deutscher, sondern fremder Flagge auf See unterwegs ist, fällt nicht in die gesetzliche Krankenversicherung,
sondern kann sich auch privat versichern. Es ist zwar nicht leicht, Versicherer hiefür in der privaten Krankenversicherung
zu finden, aber es gibt solche. Krankentagegeld kann allerdings für die Auslandstätigkeit nicht versichert werden. Dies
würde nur geleistet, wenn man sich krank nach Deutschland "retten" kann.
Was wird vom Arbeitgeberzuschuß getragen
Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich
Umstellung des Versicherungsschutzes in der PKV
Stationäre Zusatzversicherung in der PKV
Höchsteintrittsalter in der PKV
Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV
Ist der Arbeitgeberzuschuß auf 1 Krankenversicherer begrenzt
Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung
Haben sparsame EinsteigerTarife bzw Existenzgründer Tarife überhaupt relevante Vorteile gegenüber der GKV
Pflegezusatzversicherung
Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen
Regelhöchstsatz
Gruppen oder Sammelversicherungen in der PKV Tagegeld Versicherung
Haben sparsame EinsteigerTarife bzw Existenzgründer Tarife überhaupt relevante Vorteile gegenüber der GKV
Regelhöchstsatz
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PKV für Seefahrer
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Zahnleistungen ganz ausschließen
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Vorversicherung in der Krankenversicherung
Vorversicherung in der Krankenversicherung
Eintrittsalter in der privaten Krankenversicherung
Mindestbindungsdauern in der privaten
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Kinder in der privaten Pflegepflichtversicherung
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Fehlende Zähne ausschließen
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Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV
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Haben sparsame EinsteigerTarife bzw Existenzgründer Tarife überhaupt relevante Vorteile gegenüber der GKV
Alkoholklausel in der PKV
Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz
Haben sparsame EinsteigerTarife bzw Existenzgründer Tarife überhaupt relevante Vorteile gegenüber der GKV
Allgemeine Wartezeiten
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